Der Landeselternrat
Der Landeselternrat (LER) ist ein Organ der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) und fördert die Zusammenarbeit der Eltern aller Waldorfschulen. Der Landeselternrat wird insbesondere in all den Angelegenheiten tätig, die in ihren Auswirkungen über die einzelnen Schule hinausgehen und für die Gesamtheit der Eltern an den Freien Waldorfschulen Schleswig-Holsteins von Bedeutung sind.
Die Mitglieder der Elternvertretungen einer jeden Waldorfschule in Schleswig-Holstein benennen zwei Persönlichkeiten aus ihrer Mitte und entsenden diese in den LER. Die Entsandten verpflichten sich für die Dauer von drei Jahren regelmässig an den Sitzungen des LER teilzunehmen und gewährleisten damit eine Kontinuität der gemeinsamen Arbeit. Sie nehmen gegenüber ihren Elternvertretungen die Aufgaben verantwortlich wahr und sind Mittler zwischen LER und Elternschaft an der Schule. Die Delegierten einer Schule sollten nicht gleichzeitig wechseln. Der LER kommt circa alle zwei Monate zu seinen Sitzungen an einer der Waldorfschulen zusammen. Gäste können durch die Mitglieder eingeladen werden.
Der LER wählt aus seinem Kreis einen Sprecher und einen Stellvertreter. Dieser Sprecher ist für die Dauer von drei Jahren Mitglied in der LAG.
Der LER benennt aus seinem Kreis für die Dauer von drei Jahren zwei stimmberechtigte Mitglieder in die Bundeselternkonferenz. Dadurch ist der Austausch mit der bundesweiten Elternschaft gewährleistet, die Zusammenarbeit mit anderen Bundesgremien gesichert und die Weiterentwicklung der Eltern-Lehrerträgerschaft gefördert.
Sie erreichen die Mitglieder des Landeselternrates per E-Mail. Die aktuelle Geschäftsordnung des LER finden Sie hier.